SDG 5

Gleich- stellung der Geschlechter

Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen.

SDG 5

Unterziele

Handlungsfelder für Unternehmen

Handlungsfelder für Privatpersonen

 

Der Fokus des Ziels liegt auf der Beseitigung von allen Formen der Diskriminierung von und Gewalt gegen Frauen. Hier gibt es in vielen Ländern deutlichere Formen als in Österreich. Gleichwohl liegt der Schwerpunkt der österreichischen Gleichstellungspolitik auf der gleichberechtigen Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt und auf der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer mit dem Ziel einer partnerschaftlichen Aufgabenteilung der Familienarbeit.

Unterziele

Was soll erreicht werden?

Ziel 5.1

Alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen überall auf der Welt beenden.

Ziel 5.2 

Alle Formen von Gewalt gegen alle Frauen und Mädchen im öffentlichen und im privaten Bereich einschließlich des Menschenhandels und sexueller und anderer Formen der Ausbeutung beseitigen.

Ziel 5.3 

Alle schädlichen Praktiken wie Kinderheirat, Frühverheiratung und Zwangsheirat sowie die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen beseitigen.

Ziel 5.4 

Unbezahlte Pflege- und Hausarbeit durch die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen und Infrastrukturen, Sozialschutzmaßnahmen und die Förderung geteilter Verantwortung innerhalb des Haushalts und der Familie entsprechend den nationalen Gegebenheiten anerkennen und wertschätzen.

Ziel 5.5

Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen.

Ziel 5.6 

Den allgemeinen Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und reproduktiven Rechten gewährleisten, wie im Einklang mit dem Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung, der Aktionsplattform von Beijing und den Ergebnisdokumenten ihrer Überprüfungskonferenzen vereinbart.

Wie soll das Ziel erreicht werden?

5.a 

Reformen durchführen, um Frauen die gleichen Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen sowie Zugang zu Grundeigentum und zur Verfügungsgewalt über Grund und Boden und sonstige Vermögensformen, zu Finanzdienstleistungen, Erbschaften und natürlichen Ressourcen zu verschaffen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften.

5.b

Die Nutzung von Grundlagentechnologien, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologien, verbessern, um die Selbstbestimmung der Frauen zu fördern.

5.c

Eine solide Politik und durchsetzbare Rechtsvorschriften zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Selbstbestimmung aller Frauen und Mädchen auf allen Ebenen beschließen und verstärken.

Handlungsfelder für Unternehmen

Die größten Handlungsfelder für Unternehmen bieten sich bei den Themen: Gleiche Entlohnung für gleiche Tätigkeit bei Männern und Frauen, Frauen in Führungspositionen, Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

  • Gerechtes, geschlechterunabhängiges Entlohnungssystem.
  • Gleiche, geschlechterunabhängige Karrierechancen bieten.
  • Storytelling über Frauen in Führungspositionen um andere zu ermutigen.
  • Teilzeitarbeit bei Führungskräfte ermöglichen.
  • Führungskräftetraining für Frauen anbieten.
  • Väterkarenz ermöglichen und fördern.

Handlungsfelder für Privatpersonen

  • Frauenrechte beachten und fördern.
  • Wachsam und sensibel gegenüber Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen und Mädchen im täglichen Leben sein.
  • Betroffene Frauen und Mädchen unterstützen, wenn sie Opfer von Diskriminierung oder Gewalt geworden sind.
  • Geschlechterstereotypen vermeiden.