SDG 14

Leben unter Wasser

Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen.

SDG 14

Unterziele

Handlungsfelder für Unternehmen

Handlungsfelder für Privatpersonen

 

Ökologisch intakte Meeresökosysteme sind von entscheidender Bedeutung für die Stabilität unseres Klimas, für Küstensicherheit sowie für unsere Ernährungssysteme. Meeresfische sind weltweit die wichtigste Quelle für tierisches Eiweiß und viele Bestände sind von Überfischung und der Vermüllung der Meere betroffen. Übersäuerung des Wassers, ein Anstieg des Meeresspiegels sowie eine Veränderung der Meeresströme könnten gravierende Auswirkungen auf unser Leben haben.

Von den sinkenden Fischbeständen in den Weltmeeren sind insbesondere der Lebensmittelhandel und die Fischerei betroffen – nachhaltigere Befischungsmethoden, Produktinnovationen oder die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle können hier entgegensteuern. Die Reduktion des Eintrags von Nährstoffen durch die Landwirtschaft trägt zur Sicherung der Lebensgrundlage der Meerestiere bei. Ökologische Auswirkungen durch Plastikabfall in den Meeren können Unternehmen durch die Entwicklung biologisch abbaubarer Verpackungen oder Produkte und einer Reduktion des Plastikeinsatzes verringern.

Unterziele

Was soll erreicht werden?

Ziel 14.1

Bis 2025 alle Arten der Meeresverschmutzung, insbesondere durch vom Lande ausgehende Tätigkeiten und namentlich Meeresmüll und Nährstoffbelastung, verhüten und erheblich verringern.

Ziel 14.2

Bis 2020 die Meeres- und Küstenökosysteme nachhaltig bewirtschaften und schützen, um unter anderem durch Stärkung ihrer Resilienz erhebliche nachteilige Auswirkungen zu vermeiden, und Maßnahmen zu ihrer Wiederherstellung ergreifen, damit die Meere wieder gesund und produktiv werden.

Ziel 14.3

Die Versauerung der Ozeane auf ein Mindestmaß reduzieren und ihre Auswirkungen bekämpfen, unter anderem durch eine verstärkte wissenschaftliche Zusammenarbeit auf allen Ebenen.

Ziel 14.4

Bis 2020 die Fangtätigkeit wirksam regeln und die Überfischung, die illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei und zerstörerische Fangpraktiken beenden und wissenschaftlich fundierte Bewirtschaftungspläne umsetzen, um die Fischbestände in kürzestmöglicher Zeit mindestens auf einen Stand zurückzuführen, der den höchstmöglichen Dauerertrag unter Berücksichtigung ihrer biologischen Merkmale sichert.

Ziel 14.5 

Bis 2020 mindestens 10 Prozent der Küsten- und Meeresgebiete im Einklang mit dem nationalen Recht und dem Völkerrecht und auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Informationen erhalten.

Ziel 14.6

Bis 2020 bestimmte Formen der Fischereisubventionen untersagen, die zu Überkapazitäten und Überfischung beitragen, Subventionen abschaffen, die zu illegaler, ungemeldeter und unregulierter Fischerei beitragen, und keine neuen derartigen Subventionen einführen, in Anerkennung dessen, dass eine geeignete und wirksame besondere und differenzierte Behandlung der Entwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder einen untrennbaren Bestandteil der im Rahmen der Welthandelsorganisation geführten Verhandlungen über Fischereisubventionen bilden sollte. (Unter Berücksichtigung der laufenden Verhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation, der Entwicklungsagenda von Doha und des Mandats der Ministererklärung von Doha.).

Ziel 14.7

Bis 2030 die sich aus der nachhaltigen Nutzung der Meeresressourcen ergebenden wirtschaftlichen Vorteile für die kleinen Inselentwicklungsländer und die am wenigsten entwickelten Länder erhöhen, namentlich durch nachhaltiges Management der Fischerei, der Aquakultur und des Tourismus.

Wie soll das Ziel erreicht werden?

14.a

Die wissenschaftlichen Kenntnisse vertiefen, die Forschungskapazitäten ausbauen und Meerestechnologien weitergeben, unter Berücksichtigung der Kriterien und Leitlinien der Zwischenstaatlichen Ozeanographischen Kommission für die Weitergabe von Meerestechnologie, um die Gesundheit der Ozeane zu verbessern und den Beitrag der biologischen Vielfalt der Meere zur Entwicklung der Entwicklungsländer, insbesondere der kleinen Inselentwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder, zu verstärken.

14.b

Den Zugang der handwerklichen Kleinfischer zu den Meeresressourcen und Märkten gewährleisten.

14.c

Die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane und ihrer Ressourcen verbessern und zu diesem Zweck das Völkerrecht umsetzen, wie es im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen niedergelegt ist, das den rechtlichen Rahmen für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane und ihrer Ressourcen vorgibt, worauf in Ziffer 158 des Dokuments „Die Zukunft, die wir wollen“ hingewiesen wird.

Handlungsfelder für Unternehmen

Die größten Handlungsfelder für Unternehmen bieten sich bei den Themen: Fischbestände, Vermüllung der Meere (insbesondere durch Plastik) sowie die Belastung von Gewässern durch Nitrate und andere Stoffe. Vor allem von zentraler Bedeutung ist dies in Bereichen wie dem Lebensmittelhandel, der Gastronomie, der Schifffahrt und Logistik sowie in der Fischerei.

  • Möglichst wenig Plastikprodukte einsetzen oder produzieren und die verantwortungsvolle Entsorgung fördern.
  • Bei Verpackungen möglichst auf Weichmacher und andere Zusatzstoffe verzichten, damit die Umwelt weniger belastet wird und die Plastikteile leichter zu recyclen sind, was durch Mischstoffe erschwert wird.
  • Kein Mikroplastik in Produkten verwenden
  • Alle Arten der Gewässerverschmutzung, die vom Land ausgeht vermeiden.

Handlungsfelder für Privatpersonen

  • Nur Fische aus nachhaltiger Fischerei konsumieren und damit der Überfischung vorbeugen.
  • Fische aus der Region und bevorzugt Bio-Fisch, konsumieren.
  • Sämtliche Abfälle immer ordnungsgemäß entsorgen und damit die Gewässerverschmutzung durch Plastikmüll gering halten.
  • Auf Müllvermeidung achten.
  • Bei Kosmetik- und Reinigungsprodukten darauf achten, dass sie kein Mikroplastik enthalten und damit den ungehinderten Eintrag ins Abwasser vermeiden.
  • Auf Textilien aus Synthetik verzichten und Naturfasern bevorzugen, damit beim Waschen kein Mikroplastik durch Abrieb ins Abwasser eintragen.